14.08.2025, 19:00 Uhr (Donnerstag)
Kultur am Kirchplatz
2-sam & Freunde - das Benefizkonzert Veranstaltungsort: An der Pfarrkirche St. Peter, Merzig
Eintritt frei
Kultur am Kirchplatz – zwei Tage voller Emotionen, Erinnerungen und Erlebnissen. Denn Musik bewegt, tröstet, schenkt Hoffnung und Lebensfreude. Und beide Konzerte stehen auf ihre ganz eigene Art und Weise für diese Attribute.
Am 14. August nehmen Nicole & Daniel Krüger, 2-sam, ihr persönliches Schicksal musikalisch in die Hand! Und viele Musikerfreunde begleiten die beiden Künstler auf dieser Reise.
Der Feiertag, 15. August, wird eine Hommage an Udo Jürgens. Unvergängliche Melodien mit Andreas Nagel und seiner Live-Band laden zum Erinnern und Mitsingen ein.
Die Veranstaltungen in diesem besonderen Ambiente mit Blick auf die Kirche Sankt Peter sind kostenfrei. Eine Veranstaltung des Kreiskulturzentrums Villa Fuchs und der Kreisstadt Merzig. Mit freundlicher Unterstützung des Ortsrates Merzig.
Die Konzerte werden durch die Ministerin für Bildung und Kultur gefördert.
2-sam & Freunde – das Benefizkonzert
Emotional, aber dennoch hoffnungsvoll wird der erste Abend im Rahmen von Kultur am Kirchplatz. Denn das Leben besteht auch aus Herausforderungen und schwierigen Wegen – das mussten Nicole & Daniel Krüger Anfang 2025 erfahren. Sie wurden Eltern eines Sternenkindes. Dieses Thema, was oftmals noch als Tabu-Thema stigmatisiert ist, wird an diesem Konzertabend beleuchtet. Musikalische Weggefährten, die mitunter zu Freunden wurden, helfen dabei! Freuen darf man sich auf viele bekannte Gastsänger und Bands – ein Stelldichein der saarländischen Künstlerriege. Das Benefizkonzert ist zugunsten der Initiative „SternenEltern Saarland e.V.“.
________________________________________________________________
Festordnung
für die Veranstaltung „Kultur am Kirchplatz“
vom 14. bis 15. August 2025
Die Kreisstadt Merzig führt in Kooperation mit dem Kreiskulturzentrum Villa Fuchs vom 14. bis 15. August 2025 zwei kostenfreie Musikkonzerte auf dem Kirchplatz in Merzig durch. Um den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und allen Gästen eine ungestörte Veranstaltung zu ermöglichen, wird folgende Festordnung erlassen:
1. Der Gemeingebrauch des Veranstaltungsgeländes rund um den Kirchplatz Sankt Peter Merzig gemäß § 14 des Saarländischen Straßengesetzes (StrG) wird durch gesonderte Verkehrspolizeiliche Anordnung aufgehoben, die auch die notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen regelt.
2. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jeder Gast diese Fest-ordnung an.
3. Jeder Gast stimmt durch seine Teilnahme der Veröffentlichung von im Rah-men der Veranstaltung erstellten Bild- und Tonaufnahmen im Sinne des § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) zu.
4. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder mehr als nach den Umständen erforderlich beeinträchtigt wird sowie Dritte nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen.
5. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere von Gas- und Pfefferspraydosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln usw. sowie Waf-fen jeglicher Art (auch Messern) ist verboten. Darüber hinaus ist das Mitfüh-ren von Laserpointern, Megaphonen und Drohen sowie anderer Gegenstän-de, die als risikoreich oder beleidigend gelten, untersagt. Auch das Mitbrin-gen von Glasbehältern und alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich Stichprobenkontrollen von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen vor.
6. Die Nutzung von Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, E-Rollern u.ä. Fortbewe-gungsmitteln auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt.
7. Der Konsum von Cannabis ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten.
8. Die Überwachung und Durchsetzung vorstehender Anordnungen erfolgt durch den Veranstalter, seine Vertreter und dem von ihm beauftragten Si-cherheitspersonal sowie Sicherheitsbehörden. Deren Anordnungen ist un-bedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
9. Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit der Gäste oder den stö-rungsfreien Ablauf der Veranstaltung gefährden oder anderweitig gegen die-se Festordnung verstoßen, können mit einem Platzverweis belegt werden.
10. Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren ge-gangenen Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei Mu-sikdarbietungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr möglicher Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
Merzig, 11.08.2025
Der Oberbürgermeister
Marcus Hoffeld
zurück zur Übersicht