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| Mit
dem Erwerb dieser Eintrittskarte nimmt der Erwerber und Ticketbesitzer die
nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an: |
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| 1. |
Jugendliche
unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
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| 2. |
Der Veranstalter
hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke
der Veranstaltung.
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| 3. |
Bei Konzerten
kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen.
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| 4. |
Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein
gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit
auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
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| 5. |
Das Mitbringen
von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen,
Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt
Verweis aus dem Veranstaltungsort. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle
statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
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| 6. |
Das Recht,
den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes
der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
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| 7. |
Das Mitbringen
von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich
nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den
privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich
verfolgt.
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| 8. |
Bei Verlassen
des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
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| 9. |
Vertragliche
Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich
zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter
zustande.
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| 10. |
Zurücknahme
der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert
der Eintrittskarte erstattet.
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| 11. |
Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder
terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem
Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
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| 12. |
Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung eventuelle
Vorprogramme zu ändern.
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| 13. |
Beim Parken
beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen
Sie zur Schonung der Umwelt die öffentlichen Verkehrsmittel.
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| 14. |
Der Besitzer
der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
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| 15. |
Der Veranstalter
ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
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| 16. |
Der Erwerb
von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Kaufen
Sie Ihre Eintrittskarte nur an den Ihnen bekannten Vorverkaufsstellen.
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